Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerin, lieber Schüler,

für Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen gilt ab 1. März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern. Die Aloys-Fischer-Schule setzt die Nachweispflicht für die Masernimpfung um, das heißt, ab sofort müssen alle neuen Schülerinnen und Schüler eine Bestätigung vorlegen. Die Bescheinigung muss von einem Arzt ausgestellt werden und Informationen darüber enthalten, dass zwei Masernimpfungen empfangen wurden und ein ausreichender Impfschutz darüber besteht.

Für Schülerinnen und Schüler, die zu Schuljahresbeginn im September 2020 neu in die FOS/BOS eintreten und keinen ausreichenden Masernschutz (vgl. weitere Informationen dazu auf unserer Homepage) vorweisen können, ist eine Aufnahme an der Schule nicht möglich.

Diese Bestätigung ist am ersten Schultag (08.09.2020) mitzubringen.

 

Elternbrief des Bayerischen Kultusministeriums:

Information der Eltern zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes